Kanzleigebäude  

Der verantwortungsbewusste Umgang mit der historischen Bausubstanz verlangt Kenntnisse und Erfahrungen in Städtebau, Denkmalpflege, Immobilienwirtschaft und Tourismus. Zur Weiterentwicklung des historischen Stadtquartiers ist Maßarbeit erforderlich.
Förderungen vom Städtebaulichen Denkmalschutz müssen abgerufen werden. Hierzu ist eine Transferstelle von den zuständigen Ministerien eingerichtet, die berät und plant:



Das Kanzleigebäude steht als letztes Restgebäude des Stadtschlosses im Eigentum der Stadt Hanau. 
Dies muss auch so bleiben. Der städtischen Baugesellschaft oder der Stadt Hanau selbst stehen 
Fördermittel zu, die in eine zeitlich gestreckte Erhaltungsplanung mit einbezogen werden müssen. 
 
Share by: